
Die Gemeinschaft
Bitte denken Sie daran, jeder Verein
ist eine Gemeinschaft.
Wenn Sie Mitglied geworden sind, können
Sie deshalb natürlich nicht alles
machen was Sie möchten. In jeder
Gemeinschaft gibt es Auflagen die befolgt
werden sollten.
Dazu gehört nicht nur die Rücksichtnahme
auf Ihren Gartennachbarn.
Das Bundeskleingartengesetz
Laut Bundeskleingartengesetz § 1
ist die kleingärtnerische Nutzung
Pflicht. Auf eine grobe Einhaltung der
1/3 Teilung ist zu achten, d.h., 1/3 Laube,
Wege, Terrasse etc., 1/3 Obst- und Gemüseanbau,
1/3 Sträucher, Zierpflanzen, Rasen
etc..
Es werden viele weitere Dinge in diesem
Gesetz geregelt, die wir Kleingärtner
zu beachten haben. Die meisten Bestimmungen
handeln von Ordnungsmaßnahmen, die
jedem von uns auch ohne dieses Gesetz
eine Selbstverständlichleit sind,
wie z.B. die Lagerung von Kompost ohne
Geruchsbelästigung für den Gartennachbarn
oder die Unterlassung von Lärm in
der Mittagszeit von 1300
-1500
Uhr und an den Wochenenden.
Gemeinschaftsarbeit?
Eine der Pflichten für die Mitglieder
eines Verein ist es, die notwendige Gemeinschaftsarbeit
mit zu tragen. Nur durch das Zusammenwirken
aller Vereinsmitglieder können die
gesamten Gartenanlagen in einem gepflegten
Zustand gehalten werden. Jedem Gartenfreund
sollte bewußt sein, daß die
Kolonien mit viel Geld und zum Teil aus
Steuergeldern für sie errichtet wurden.
Demnach hat auch die Öffentlichkeit
einen Anspruch auf einen ansprechenden Zustand.
Grundlage für die jährlich zu
leistenden Stunden an Gemeinschaftsarbeit
ist die jeweilige Vereinssatzung in Verbindung
mit dem Bundeskleingartengesetz. Die zu
leistenden Arbeitsstunden werden durch Beschluss
des Vereinsvorstandes festgelegt.
Einzelne
Gartenfreunde können vom Vorstand
von der Gemeinschaftsarbeit befreit werden
"wenn besondere Gründe vorliegen".
Grundsätzlich gilt: Wer seinen Garten
bewirtschaften kann, ist auch in der Lage,
Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Betrachten
Sie daher die Gemein-schaftsarbeit nicht
als notwendiges Übel oder gar als
Zwangsarbeit. Nutzen Sie die Geselligkeit
während der Gemeinschaftsarbeit.
So kann man sich ganz leicht näher
kennen lernen.
Was
kostet ein Kleingarten ?
(diese Beträge
können sich jährlich ändern)
| Pacht jährlich |
22,5
ct/m² |
| Vereinsbeitrag
jährl. |
31,00 EUR |
| Strom*
|
*282,00
EUR |
Aufnahmegebühr
(einmalig) |
51,00 EUR |
*
Abstand für Strom-Verteilerkasten
(einmalig),
wird bei Weitergabe des Gartens wieder
erstattet |
©
Copyright Kleingärtnerverein Rethen/Leine
e.V.
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