Direkt zum Seiteninhalt
Mitglied im Verein

Die Gemeinschaft

Bitte denken Sie daran, jeder Verein ist eine Gemeinschaft.
Wenn Sie Mitglied geworden sind, können Sie deshalb natürlich nicht alles machen was Sie möchten. In jeder Gemeinschaft gibt es Auflagen die befolgt werden sollten.
Dazu gehört nicht nur die Rücksichtnahme auf Ihren Gartennachbarn.

Das Bundeskleingartengesetz

Laut Bundeskleingartengesetz § 1 ist die kleingärtnerische Nutzung Pflicht. Auf eine grobe Einhaltung der 1/3 Teilung ist zu achten, d.h., 1/3 Laube, Wege, Terrasse etc., 1/3 Obst- und Gemüseanbau, 1/3 Sträucher, Zierpflanzen, Rasen etc..

Es werden viele weitere Dinge in diesem Gesetz geregelt, die wir Kleingärtner zu beachten haben. Die meisten Bestimmungen handeln von Ordnungsmaßnahmen, die jedem von uns auch ohne dieses Gesetz eine Selbstverständlichleit sind, wie z.B. die Lagerung von Kompost ohne Geruchsbelästigung für den Gartennachbarn oder die Unterlassung von Lärm in der Mittagszeit von 13:00 -15:00 Uhr und an den Wochenenden.

Gemeinschaftsarbeit?

Eine der Pflichten für die Mitglieder eines Verein ist es, die notwendige Gemeinschaftsarbeit mit zu tragen. Nur durch das Zusammenwirken aller Vereinsmitglieder können die gesamten Gartenanlagen in einem gepflegten Zustand gehalten werden. Jedem Gartenfreund sollte bewußt sein, daß die Kolonien mit viel Geld und zum Teil aus Steuergeldern für sie errichtet wurden. Demnach hat auch die Öffentlichkeit einen Anspruch auf einen ansprechenden Zustand.

Grundlage für die jährlich zu leistenden Stunden an Gemeinschaftsarbeit ist die jeweilige Vereinssatzung in Verbindung mit dem Bundeskleingartengesetz. Die zu leistenden Arbeitsstunden werden durch Beschluss des Vereinsvorstandes festgelegt.

Einzelne Gartenfreunde können vom Vorstand von der Gemeinschaftsarbeit befreit werden "wenn besondere Gründe vorliegen".
Grundsätzlich gilt: Wer seinen Garten bewirtschaften kann, ist auch in der Lage, Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Betrachten Sie daher die Gemeinschaftsarbeit nicht als notwendiges Übel oder gar als Zwangsarbeit. Nutzen Sie die Geselligkeit während der Gemeinschaftsarbeit. So kann man sich ganz leicht näher kennen lernen.

Was kostet ein Kleingarten ? (diese Beträge können sich jährlich ändern)

Pacht jährlich

22,5 ct/m²

Vereinsbeitrag jährl.

32,50 EUR

Strom*

*281,00 EUR

Aufnahmegebühr  
(einmalig)

51,00 EUR


* Abstand für Strom-Verteilerkasten (einmalig),
wird bei Weitergabe des Gartens wieder erstattet

© Copyright Kleingärtnerverein Rethen/Leine e.V.

Zurück zum Seiteninhalt